Um eine Gewinn-/Verlustbescheinigung anzufordern, gehen Sie wie folgt vor:
And
Ab dem 1. Januar 2019 müssen alle eingereichten Gewinn- und Verlustanträge in das Dokument der Gewinn-/Verlustbescheinigung eingetragen und notariell beglaubigt werden, um verarbeitet werden zu können. Andernfalls wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.